AGB

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Fotografin übernommenen fotografischen Aufträge (erstellte Angebote, erbrachte Lieferungen und Leistungen). Nach erstmaliger wirksamer Vereinbarung gelten sie auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Mangels ausdrücklicher Bestätigung erfolgt die Anerkennung durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferungen.
2. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB werden nur verbindlich, wenn sie von der Fotografin ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
3. Fotografische Aufträge im Sinne dieser AGB sind sämtliche dem Kunden überlassenen Werke, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Gestaltungsberatungen und Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die entsprechend dem Auftrag in Rechnung gestellt werden können.
4. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung werden gelieferte Aufnahmen dem Kunden lediglich zum vereinbarten Zweck und unter Erstattung sämtlicher Bearbeitungskosten zur Verfügung gestellt. Insbesondere die durch den Auftrag anfallenden Nebenkosten über die Material- und Laborkosten hinaus (z. B. Studiomieten, Modellhonorare, Requisiten, Spezialgeräteverleih, Reisekosten, Spesen, etc.) gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

II. Angebote

Angebote sind generell freibleibend und, wenn nicht anders vereinbart, 14 Tage gültig.

III. Honorar

1. Jegliche Verwendung des übersandten Bildmaterials ist honorarpflichtig. Die Honorarsätze sind vor der Verwendung zu vereinbaren und richten sich nach Art und Umfang der Nutzung. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Auskünfte vor der Nutzung zu erteilen. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Regelung gelten Honorarvereinbarungen nur für eine einmalige Veröffentlichung und den angegebenen Zweck. Jede weitere Verwendung (z. B. auch das Produkt begleitende Prospekte oder Werbung, Nachdruck etc.) ist erneut honorarpflichtig und bedarf auch der erneuten Zustimmung durch die Fotografin.
2. Sämtliche berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Vertragsabschluss geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, dass sich aus dem Angebot etwas anderes ergibt. Rechnungen sind stets nach Erhalt und ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Bankgebühren sowie sonstige mit der Zahlung verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die Fotografin berechtigt, einen Zuschlag in Höhe von 1,25 % per Monat auf den Rechnungsbetrag zu verlangen. Die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten. Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden möglich.

IV. Reklamationen

Beanstandungen, die den Inhalt der Bildsendungen betreffen, werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. Die Fotografin haftet nicht für Falsch-, Anders- oder nicht termingerechte Lieferung.

V. Rechteübertragung

1. Die überlassenen Aufnahmen bleiben stets Eigentum der Fotografin. Auch darf diese die im Auftrag des Kunden entstandenen Fotografien für ihre Eigenwerbung nutzen, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Das Bildmaterial ist für den Kunden grundsätzlich nur zur einmaligen Nutzung und für den vereinbarten Verwendungszweck freigegeben, es sei denn, dass sich aus der Freigabeerklärung und/oder dem Lieferschein etwas anderes ergibt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte weiter zu übertragen.
2. Nur mit schriftlichem Einverständnis möglich sind Bearbeitungen, Umarbeitungen, Nachbildungen oder Duplizieren der überlassenen Aufnahmen sowie deren Digitalisierung über den im Angebot angegebenen Zweck hinaus. Dies gilt auch bei Veränderungen bei der Wiedergabe des Bildmaterials, z. B. Veränderung und/oder Hinzufügen etwaiger Texte, Bildunterschriften etc., die u. a. zur Herabwürdigung abgebildeter Personen bzw.- soweit möglich – zur Herabwürdigung von Firmen führen können.

VI. Urhebervermerk/Belegexemplar

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Veröffentlichung einer Aufnahme mit einem entsprechenden Urhebervermerk zu versehen. Die Fotografin hat das Recht, im Einzelfall dessen Unterlassung zu verlangen. Wird diese Verpflichtung verletzt, erhält die Fotografin einen Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. von ihr zu beanspruchende Grundhonorar.
2. Von jeder Veröffentlichung sind unaufgefordert zwei vollständige Belegexemplare zuzusenden.

VII. Haftung und Schadensersatz

1. Bei Stornierung eines rechtsgültigen Auftrags durch den Auftraggeber bis eine Woche vor dem Fototermin, behalte ich mir das Recht der Berechnung eines Verdienstausfalls in Höhe von 30 % des Gesamtauftragvolumens vor. Danach werden 50 % des Gesamtauftragsvolumen als Verdienstausfall berechnet.
2. Bei Nichteinhaltung eines von der Fotografin bestätigten Auftrags im Falle einer Erkrankung der Fotografin entstehen dem Mieter/Auftraggeber keinerlei Kosten. Anzahlungen, welche nachweislich gezahlt worden sind, werden selbstverständlich umgehend an den Auftraggeber zurückerstattet. Regressansprüche durch einen evtl. Verdienstausfall, entgangene Gewinne oder Sonstiges bestehen durch ausdrückliche Annahme dieser Geschäftsbedingungen nicht.
3. Bei unberechtigter Herstellung von Duplikaten etc., Nutzung des Bildmaterials des Kunden ohne vorherige Freigabe und bei unberechtigter Weitergabe des Bildmaterials an Dritte, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro pro ungenehmigter Verwertung zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt hierdurch unberührt.
4. Durch Zahlung des pauschalen Schadensersatzes erwirbt der Kunde kein Nutzungsrecht und kein Eigentum an diesem Bildmaterial.

VIII. Rechtswahl, Gerichtsstand

1. Für alle vertraglichen Beziehungen, auch bei Lieferung oder Nutzungsrechtseinräumung ins Ausland, gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.
3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wohnsitz der Fotografin. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt oder hat der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der deutschen Gesetze verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der Fotografin vereinbart.

IX. Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrags im übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen, geeignet sind. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken, die sich in diesem Vertrag etwa herausstellen könnten.